Rechtsanwaltskanzlei  Reinhard Lüpke

 

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Reinhard Lüpke. Die Kanzlei wurde im Jahre 1983 gegründet und ist seit dem Jahre 2002 im 5. OG des bekannten Bürokomplexes in der Oranienburger Str. / Ecke Wilhelmsruher Damm ansässig – direkt an der U-Bahnlinie U 8 und der S-Bahnlinie S1 sowie diverser Buslinien. Außerdem befindet sich hinter dem Bürohaus ein großer Kundenparkplatz der Bauhaus AG sowie der Reichelt Einkaufskette, der bis zu 3 Stunden unentgeltlich  genutzt werden kann.

Sie suchen einen Anwalt, der sich in den Bereichen Familienrecht und Verkehrsrecht spezialisiert hat und umfassende Problemlösungen bieten kann?  Dann sind Sie hier richtig.

Seit über 20 Jahren habe ich mich in diesen Bereichen spezialisiert.

Sowohl im Familienrecht wie im Verkehrsrecht wandeln sich die Vorschriften  wie auch die Rechtsprechung schnell.

Im Familienrecht sind davon gerade die Bereiche Unterhalt, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Umgang, Sorgerecht aber auch Vaterschaft betroffen. Auch die Formalien zur Scheidung haben sich gewandelt und ermöglichen manche Scheidung, die noch vor 10 Jahren so nicht denkbar gewesen wäre. Aus diesem Grunde ist ständige Weiterbildung unumgänglich und wird von mir in diversen Seminaren auch regelmäßig gepflegt.

Dies allein reicht aber oftmals nicht aus. So stellt die Trennung vom Partner oder auch von der ganzen Familie und die damit oft verbundene Scheidung eine extreme Belastungssituation für alle Beteiligten dar. Sind aus der Partnerschaft gemeinsame Kinder hervorgegangen, sind auch die Fragen des Unterhalts und des Umgangsrechtes zu klären. Gerade hier ist neben guter rechtlicher Kenntnis Erfahrung und Einfühlvermögen besonders wichtig. Nur durch Erfahrung  kann die mögliche Entscheidung des angerufenen Gerichtes eingeschätzt werden und eine zielführende Beratung gewährleistet werden. Nur durch Empathie bzw. Einfühlvermögen kann auch versucht werden, die emotionalen Belastungen zu mildern.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung auf diesen Gebieten kann ich Ihnen zielführend helfen, eine vernünftige Lösung Ihrer Probleme zu finden , die auch Bestand hat  und bezahlbar bleibt – auch von den Gebühren her.

So werde ich keine unrealistischen und teuren Prozesse führen sondern immer auf die jeweiligen Risiken aber auch Chancen hinweisen.

Im Rahmen einer Scheidung können Sie das Formular „Scheidung online“ nutzen – auch um Kosten zu sparen. Sofern Sie sogleich noch den ebenfalls hier aufgeführten Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ausfüllen und beifügen, zahlen Sie bei geringem Einkommen für Ihre Scheidung oder für das Verfahren auf Unterhalt oder Umgang gar nichts.

Für den Bereich Verkehrsrecht – hierzu führe ich im entsprechenden Menüpunkt weiter aus – stehen die Formulare „Verkehrsunfall“ und „Vollmacht“ zur Verfügung, die eine erste Unfallmeldung ohne Besuch der Kanzlei ermöglichen.